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Neue Gottesdienstzeiten verabschiedet

Der Pfarrgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 der Änderung der regulären Gottesdienstzeiten einstimmig zugestimmt. Mit dem ersten Wochenende nach den Sommerferien werden die Änderungen wirksam.

 

Bei der Entscheidung haben sich Pfarrgemeinderat und Pastoralteam von folgenden Überlegungen leiten lassen:

  • Die Zeiten werden soweit entzerrt, dass die Eucharistiefeiern auch bei verminderten Personalkapazitäten (Urlaub, Krankheit) angeboten werden können.
  • An jedem Sonntag findet in jeder Stadt ein Sonntagsgottesdienst statt. In Städten mit zwei Kirchorten werden Vorabendmesse (VAM) und Sonntagsgottesdienst abwechselnd angeboten. Zum besseren Merken sind die Zeiten in den jeweiligen Städten immer gleich.
  • Wir präferieren einen wöchentlichen Wechsel, da der leichter zu merken ist als ein monatlicher Wechsel und der monatliche Wechsel eher hinderlich ist bei wiederkehrenden Angeboten wie zum Beispiel Kindergottesdiensten.
  • Die Verschiebung der Gottesdienstzeit in St. Peter und Paul Herbede von 11.15 Uhr auf 11.30 Uhr ist der Notwendigkeit der Entzerrung geschuldet. Sie stellt pfarreiweit auch ein Angebot für einen Gottesdienst am späten Vormittag dar.
  • Die 10-Uhr-Zeit am Sonntag lässt mehr Spielraum für Aktivitäten nach der Messe. Gleiches gilt auch für die Vorabendmessen-Zeit um 17 Uhr.
  • Wir beginnen mit dem ersten Sonntag nach den Sommerferien 2023. Das ist das Wochenende 12./13. August 2023, ein „gerades“ Wochenende.
  • Ob es sich um ein gerades oder ungerades Wochenende handelt, wird über den Sonntag definiert. Das heißt, wenn der Sonntag auf den ersten Tag des Monats fällt, so ist die Vorabendmesse am Samstag davor Teil dieses „ungeraden“ Wochenendes.
  • Die Gottesdienstordnung gilt zunächst für ein Jahr bis zum Sommer 2024. Zu Beginn des neuen Jahres 2024 werden wir die Gottesdienstordnung einer ersten Reflexion unterziehen.
  • Die Angebote der Werktagsgottesdienste bleiben von der Neuregelung unberührt.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit für Gottesdienste zu besonderen Anlässen (z.B. Gemeindefest, Erstkommunionfeier) in Absprache mit dem Pastoralteam eine andere Zeit zu vereinbaren. Besondere Übereinkünfte werden auch für die Gottesdienste an den Hochfesten des Kirchenjahres (z.B. Weihnachten, Ostern) getroffen werden.
  • Mit der Neuregelung werden die bisher regulären Gottesdienste am 1., 3. und 5. Samstag in St. Antonius Witten-Buchholz entfallen.

 

So sieht die neue Gottesdienstordnung (reguläre Angebote) aus:

Gottesdienste an den ungeraden Wochenenden (1., 3., ggfs. 5. Wochenende im Monat)

Wochentag

St. Augustinus

und Monika

St. Januarius

St.

Josef

St. Liborius

St.

Peter und Paul

St.

Josefshaus

Samstag (VAM)

 

17.00 Uhr

 

18.30 Uhr

 

Keine

regulären

Gottesdienste.

Sonntag

10.00 Uhr

 

10.00 Uhr

 

11.30 Uhr

 

Gottesdienste an den geraden Wochenenden (2. und 4. Wochenende im Monat)

Wochentag

St. Augustinus

und Monika

St. Januarius

St.

Josef

St. Liborius

St.

Peter und Paul

St.

Josefshaus

Samstag (VAM)

18.30 Uhr

 

17.00 Uhr

 

 

Keine

regulären

Gottesdienste.

Sonntag

 

10.00 Uhr

 

10.00 Uhr

11.30 Uhr

 

 

Wir hoffen, damit für die kommende Zeit eine auskömmliche Regelung getroffen zu haben und freuen uns auch über Rückmeldungen zur Reflexion im Januar 2024.

 

Für das Pastoralteam                                                                                   Für den Pfarrgemeinderat

Holger Schmitz                                                                                              Benno Jacobi

Pfarrer                                                                                                             Vorsitzender

 

(jacobi/kook)