Am Wochenende 8./9. November werden im Bistum Essen sowohl Pfarrgemeinderäte als auch Kirchenvorstände gewählt.
Während es in der Satzung des Pfarrgemeinderates im Bistum Essen kaum Veränderungen gibt, haben sich die fünf Diözesen in NRW darauf verständigt, das bisherige staatliche Kirchenvorstandsgesetz durch ein neues KVVG (Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz) abzulösen.
Aus diesem Grund ist der gesamte Kirchenvorstand neu zu wählen.
Wenn Sie Interesse an einer Kandidatur für den Kirchenvorstand oder Fragen haben, sprechen Sie gerne ein Mitglied oder Pfarrer Schmitz an.
(A. Damsky)
Veröffentlichungen zur Wahl
TOP 3: Wahlen zum Kirchenvorstand am Wochenende 08./09. November 2025
Gemäß § 4, Abschnitt 3 der Wahlordnung für die KV-Wahlen im Bistum Essen, beschließt der Kirchenvorstand die Anordnung der Kirchenvorstandswahl für den Bereich der Kirchengemeinde St. Peter und
Paul Witten-Herbede zu dem vom Bischöflichen Generalvikariat festgelegten Termin am Wochenende 08. und 09. November 2025.
Mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung der KV-Wahl beschließt der Kirchenvorstand die Bildung des Wahlvorstands und ernennt die Herren Pfarrer Schmitz, Kölling und
Weustenfeld zu dessen Mitgliedern.
Die quantitative Größe des künftigen Gremiums betreffend beschließt der Kirchenvorstand einstimmig, die Anzahl der gewählten Mitglieder auf 12 festzulegen und einen
entsprechenden Antrag an das BGV zu stellen. Letzterer ist erforderlich, da es sich bei diesem KV-Beschluss um eine Abweichung von der durch das Bistum Essen - im Rahmen von KVVG (gültig seit 01.
November 2024) und neuer Wahlordnung – festgelegten Größenordnung von lediglich 10 gewählten Mitgliedern handelt.
