Auf seiner Sitzung am 05.06.2025 hat der Kirchenvorstand unter TOP 3 beschlossen, gemäß § 4, Abschnitt 3 der Wahlordnung für die KV-Wahlen im Bistum Essen die Kirchenvorstandswahl für den Bereich
der Kirchengemeinde St. Peter und Paul Witten-Herbede anzuordnen und zu dem vom Bischöflichen Generalvikariat festgelegten Termin am Wochenende 08. und 09. November 2025 durchzuführen.
Des Weiteren hat der Kirchenvorstand - mit Blick auf die Vorbereitung und Durchführung der KV-Wahl - die Bildung des Wahlvorstands beschlossen, und die Herren Pfarrer Schmitz, Kölling und
Weustenfeld zu dessen Mitgliedern benannt.
Schmitz/Fallbrügge
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