Am 8. und 9. November wird gewählt

Die Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen am 8. und 9. November 2025 werfen bereits jetzt ihre „Schatten“ voraus; denn am 10. Juni 2025, also am Dienstag nach Pfingsten, endet
bereits eine erste Frist.
Die Pfarrgemeinderäte (PGR) tragen Verantwortung für das Leben der Pfarrei. Sie gestalten zusammen mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit. Die Kirchenvorstände (KV) stellen dagegen die
gesetzlichen Vertretungsorgane der Kirchengemeinden dar. Sie verwalten das jeweilige Kirchenvermögen und kümmern sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen.
„Für die beiden Gremien sind Mitglieder mit unterschiedlichen Interessen gefragt. „„Im Pfarrgemeinderat kann ich die Dinge vor Ort mitgestalten, neue Ideen ausprobieren und umsetzen und unsere
Kirche nach außen hin präsentieren““, sagt Matthias Braun, der in der Propsteipfarrei St. Marien in Schwelm, Ennepetal und Gevelsberg erneut kandidiert. Und Tobias Lechte aus dem PGR der
Duisburger Pfarrei St. Johann betonte: „„Kirche ist für mich nicht Rom oder Essen, sondern Kirche, das sind wir. Vor Ort geben wir Kirche ein Gesicht und entscheiden, wie Kirche bei uns im
Stadtteil aussieht.““
Im KV ist durchaus Fach-Know-how von Vorteil, zum Beispiel bei kaufmännischen und rechtlichen Fragen oder Immobilienthemen.“ (Quelle: Homepage Bistum, s. u.)
Die o. g. Frist 10. Juni 2025 gilt für diejenigen Frauen und Männer, die in einer anderen Pfarrei als in ihrer Wohnsitz-Pfarrei für einen Sitz im PGR oder im KV kandidieren oder
die dortigen Kandidaten und Kandidatinnen wählen möchten. Sie müssen diesen Wechsel bis zum 10. Juni im Pfarrbüro der entsprechenden Pfarrei beantragen.
Mehr auf der Homepage des Bistums Essen:
https://www.bistum-essen.de/pressemenue/artikel/mit-neuen-ideen-die-pfarreien-mitgestalten-und-verantwortung-uebernehmen
(Berretz)