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Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen 2025

Am 8. und 9. November wird gewählt

Bild: Markus Weinländer in: Pfarrbriefservice.de
Bild: Markus Weinländer in: Pfarrbriefservice.de

Die Pfarrgemeinderats- und Kirchenvorstandswahlen am 8. und 9. November 2025 werfen bereits jetzt ihre „Schatten“ voraus. Wer möchte sich in der Pfarrei engagieren?

Die Pfarrgemeinderäte (PGR) tragen Verantwortung für das Leben der Pfarrei. Sie gestalten zusammen mit den Seelsorgenden die inhaltliche Arbeit. Die Kirchenvorstände (KV) stellen dagegen die gesetzlichen Vertretungsorgane der Kirchengemeinden dar. Sie verwalten das jeweilige Kirchenvermögen und kümmern sich um finanzielle, rechtliche, wirtschaftliche und personelle Fragen.

„Für die beiden Gremien sind Mitglieder mit unterschiedlichen Interessen gefragt. Im Pfarrgemeinderat kann ich die Dinge vor Ort mitgestalten, neue Ideen ausprobieren und umsetzen und unsere Kirche nach außen hin präsentieren“, sagt Matthias Braun, der in der Propstei St. Marien in Schwelm, Ennepetal und Gevelsberg erneut kandidiert. Und Tobias Lechte aus dem PGR der Duisburger Pfarrei St. Johann betonte: „Kirche ist für mich nicht Rom oder Essen, sondern Kirche, das sind wir. Vor Ort geben wir Kirche ein Gesicht und entscheiden, wie Kirche bei uns im Stadtteil aussieht.“

Mehr zu den Wahlen auf der Homepage des Bistums Essen:
https://www.bistum-essen.de/pressemenue/artikel/mit-neuen-ideen-die-pfarreien-mitgestalten-und-verantwortung-uebernehmen

 

Wer mehr über die Aufgaben im KV und PGR erfahren möchte, dem sei die Videoreihe des Bistums auf dessen Youtube-Kanal ans Herz gelegt unter:

www.youtube.com/@BistumEssen

 

Wahlausschuss gegründet

 

Der Vorsitzende des PGR gibt bekannt:

a) Der Pfarrgemeinderat wird gewählt am 08./09. November 2025

b) Der Wahlausschuss setzt sich gem. der Wahl im PGR am 03.07.25 wie folgt zusammen:

- Holger Schmitz, Pfarrer,

- Benno Jacobi,

- Stefanie Gockel,

- Maria Magdalena Seidel,

- Nicolas Kramer.

Er hat sich am gleichen Tag konstituiert und Benno Jacobi zum Vorsitzenden bestimmt.

c) Der Wahlausschuss hat die Aufgabe:

- für die Erstellung der Wahlberechtigtenlisten und die Beschaffung der Wahlunterlagen zu sorgen,

- Wahlvorschläge für die Wahl zu machen und die endgültige Liste der Kandidaten/innen bekannt zu geben,

- Wahllokale und Wahlvorstände sowie die Zeitdauer der Wahl zu bestimmen und für die erforderlichen Bekanntmachungen zu sorgen.

d) Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl (Einzelheiten werden durch den Wahlausschuss noch bekannt gegeben).

 

Witten-Herbede, den 08. Juli 2025

Der PGR-Vorsitzende

 

gez. Benno Jacobi

 

 

 

Labus/Jacobi